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Grundzüge

Was ist Inklusion und wie sieht der Unterricht in der Inklusion aus

Schüler der Regelschule und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch werden gemeinsam in einer Klasse nach verschiedenen Bildungsplänen unterrichtet. Es werden gruppenbezogene Unterrichtsformen bevorzugt. Dies bedeutet, dass mehrere möglichst gleichaltrige Inklusionsschüler in einer Klasse beschult werden. Der Regelschullehrer wird zeitweise von einem Sonderschullehrer unterstützt. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden ist abhängig von der Schülerzahl. Die Aufgabenverteilung der Lehrkräfte kann sich von Standort und Team in der Ausführung unterscheiden. In den meisten Fällen übernimmt der Regelschullehrer die Planung des Unterrichts auf Grundlage des Bildungsplans der allgemeinen Schule. Er wird bei Bedarf vom Sonderschullehrer unterstützt. Dies gilt vor allem hinsichtlich eines zieldifferenten Unterrichts oder sonderpädagogischer Fragestellungen. Als Beispiel gilt der Einsatz geeigneter Hilfsmittel, damit die Inklusionsschüler bestmöglich unterstützt werden können. Die Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch beteiligen sich am Regelunterricht nach ihren Möglichkeiten. Sie werden nach dem Bildungsplan der Förderschule unterrichtet. Schwerpunktmäßig erfolgt der zieldifferente Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Hierbei bieten sich beispielsweise Unterrichtsmethoden wie Stationenarbeit oder Wochenplan an, da hierbei sinnvoll differenziert werden kann. Wenn es vereinzelt nötig ist, können die Inklusionsschüler nach Absprache mit dem Regelschullehrer auch einzeln oder in der Kleingruppe gefördert werden, um so einen höheren Lernzuwachs zu erzielen.

Organisation

Regelschullehrer und Sonderschullehrer sind gemeinsam für die Inklusionsschüler zuständig. Zusammen werden Elterngespräche geführt, Förderpläne mit Zielvereinbarungen getroffen und Zeugnisse besprochen. Die Noten der Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch basieren auf dem Bildungsplan der Förderschule. Sie bekommen das Grundschulzeugnis, mit einem Verweis auf den zieldifferenten Unterricht entsprechend ihres jeweiligen Bildungsanspruchs. Zum Ende der Grundschulzeit bekommen die Inklusionsschüler kein Abschlusszeugnis, sondern ein Versetzungszeugnis für Klasse 5. Die Inklusion kann in gemeinsamem Einvernehmen von Eltern, Lehrern und dem Schüler beendet werden, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler dem Bildungsplan der Regelschule folgen kann. Sollte die inklusive Beschulung für den Schüler nicht geeignet sein, wird nach alternativen Lösungen für das einzelne Kind gesucht.

Standorte

Weitere Informationen finden Sie unter www.schulamt-goeppingen.de